Aufgebot (bürgerliches Recht)
Aufgebot, bürgerliches Recht:
allgemein die öffentliche gerichtliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte zur Anmeldung von Rechten, wobei ein Rechtsnachteil für den entsteht, der sein Recht nicht fristgerecht anmeldet, z. B. das Aufgebot der Nachlassgläubiger (§ 1970 BGB, Nachlass). Das Aufgebot wird im Aufgebotsverfahren erlassen. Im Eherecht war das Aufgebot die eine Woche lang ausgehängte
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