Führung
Im Unterschied zu den meisten vergleichbaren anderen Staaten ist der Bundespräsident als Staatsoberhaupt nicht der Oberbefehlshaber der Bundeswehr; seine Funktion in Bezug auf die Streitkräfte beschränkt sich v. a. auf die Ernennung und Entlassung von Offizieren und Unteroffizieren (Artikel 60 GG). Die »Befehls- und Kommandogewalt« hat im Frieden der Bundesminister
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