Dienstverpflichtung
Dienstverpflichtung, im Zuge der Notstandsverfassung eingeführte, nach Artikel 12 a GG mögliche, die Berufsfreiheit einschränkende Verpflichtung verschiedener Personenkreise zu bestimmten Diensten. Dabei ist nach Dienstverpflichtung zu jeder Zeit, für den Verteidigungsfall und für die Zeit vor dem Verteidigungsfall (Spannungsfall) zu unterscheiden. So können Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an
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