Bundeswehrverwaltung
Nach Artikel 87 b GG sind die Verwaltungsaufgaben der – von den Streitkräften unabhängigen – zivilen Bundeswehrverwaltung übertragen. Diese ist für das Personalwesen zuständig und deckt den Sachbedarf der Streitkräfte. Sie gliedert sich in die zivilen Organisationsbereiche Personal (P), den Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) sowie den Bereich Infrastruktur,
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