Bundestag

Geschäftsordnung

Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie er selbst der Diskontinuität unterliegt, also von jedem Bundestag (jedenfalls formal) neu zu beschließen ist. Er verhandelt öffentlich, soweit nicht mit 2⁄3-Mehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. Der Bundestag ist

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