Geschäftsordnung
Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie er selbst der Diskontinuität unterliegt, also von jedem Bundestag (jedenfalls formal) neu zu beschließen ist. Er verhandelt öffentlich, soweit nicht mit 2⁄3-Mehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. Der Bundestag ist
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