Befugnisse
Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze (Gesetzgebungsverfahren), wählt den Bundeskanzler und entscheidet über eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und einen Misstrauensantrag gegen diesen. Er kann den Bundespräsidenten mit 2⁄3-Mehrheit anklagen, wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, kann dieses in bestimmten Fällen anrufen, ist an der Wahl der Mitglieder der anderen
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