Neuwahl
Die Neuwahl des Bundestags findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt, bei Auflösung des Bundestags innerhalb von 60 Tagen. Der neu gewählte Bundestag tritt spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammen; die Wahlperiode des alten Bundestags kann sich demnach um bis zu 60 Tage verkürzen oder um bis zu 30
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