Bundesdisziplinargericht
Bundesdisziplinargericht, das 1967 auf der Grundlage der Bundesdisziplinarordnung in Frankfurt am Main errichtete besondere Verwaltungsgericht, das in erster Instanz für den Bund die Disziplinargerichtsbarkeit ausübte. Im Rahmen einer 2002 begonnenen Reform des Disziplinarrechts hat das Bundesdisziplinargericht seine Arbeit Ende 2003 eingestellt; seine Aufgaben werden künftig von den Verwaltungsgerichten der
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