Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit, Abkürzung BA, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, errichtet 1952, bis 1969 unter der Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, bis 2003 unter der Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeit, Sitz: Nürnberg.
Die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstellte Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Aufgaben der Arbeitsförderung. Außerdem ist sie für die Entscheidung über einen Kindergeldanspruch und die Auszahlung des Kindergeldes zuständig (Familienkasse). Sie gliedert sich in die Zentrale, die Regionaldirektionen (frühere Landesarbeitsämter) auf der mittleren Verwaltungsebene und
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