Disziplinargerichtsbarkeit
Disziplinargerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen des Disziplinarrechts. In Deutschland wurde durch das am 1. 1. 2002 in Kraft getretene Bundesdisziplinargesetz (BDG) für die Beamten des Bundes eine neue Rechtslage geschaffen. Das Bundesdisziplinargericht und die Behörde des Bundesdisziplinaranwalts wurden abgeschafft. Die Zuständigkeiten der Disziplinargerichtsbarkeit werden nunmehr vollständig von der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit
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