Religion
Die Verfassung (Artikel 13) garantiert die Religionsfreiheit, hebt dabei das orthodoxe Christentum als die »traditionelle Religion Bulgariens« hervor, schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest und verpflichtet (Artikel 37) den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. Grundlage der Religionspolitik ist das 2003 verabschiedete Religionsgesetz. Die Religionsgemeinschaften unterliegen
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