Blankettnorm

Blankettnorm, Blankettgesetz,

Rechtsnorm (meist in Form eines förmlichen Gesetzes), die eine Rechtsfolge anordnet, deren Voraussetzungen nicht ihr selbst, sondern anderen Rechtsnormen (häufig in Form von Ausführungsvorschriften) zu entnehmen sind, die die Blankettnorm ausfüllen. Eine in der Blankettnorm vorgesehene Ermächtigung zum Erlass von Ausführungsvorschriften muss den Anforderungen des Grundgesetzes (Artikel 80 Absatz 1)

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