Rechtsverordnung

Rechtsverordnung, von einem Exekutivorgan (Regierung, Minister, nachgeordnete Verwaltungsbehörde) erlassene, regelmäßig abstrakt-generelle (für unbestimmt viele Fälle und Personen geltende) Rechtsnorm. Rechtsverordnungen dienen der Entlastung des parlamentarischen Gesetzgebers, der nicht alle Detailfragen selbst regeln muss. Nach Artikel 80 Absatz 1 GG und entsprechenden Vorschriften der Landesverfassung darf die Exekutive Rechtsverordnungen nur

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