Als Ministerpräsident im Heeres- und Verfassungskonflikt
Nachdem Bismarck 1859–62 Gesandter in Sankt Petersburg und Botschafter in Paris (1862) gewesen war, wurde er am 24.9.1862 von König Wilhelm I. zum preußischen Ministerpräsidenten und Außenminister ernannt. Im preußischen Verfassungskonflikt (1862–66) um die Heeresreform A. von Roons vertrat Bismarck den unbedingten Vorrang der königlichen Rechte gegen das von der liberalen Fortschrittspartei verteidigte
Informationen zum Artikel
Quellenangabe