Bilanzzwecke und Bilanzarten
Die Bilanz soll Gläubigern, Kapitaleignern, Arbeitnehmern und Staat zur Orientierung über die Vermögens-, Finanz- und (im Zusammenhang mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung) Ertragslage des Unternehmens dienen. Neben gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich (z. B. mit einer Bank) vereinbarten Bilanzen (externe Bilanzen) kann die Unternehmensleitung für Planungs- und Kontrollzwecke weitere interne Bilanzen
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