Bigamie

Bigamie [zu bi... und griechisch gámos »Hochzeit«, »Ehe«] die, -/...ˈmi|en, Doppelehe,

das Eingehen einer weiteren Ehe trotz Bestehens einer früher geschlossenen Ehe. In Deutschland bestimmt § 1306 BGB, dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe besteht. Eine entgegen dem Verbot geschlossene Ehe kann nach §§

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