Gebrechen
Gebrechen, gehobene, zunehmend unübliche Bezeichnung für eine körperliche Unvollkommenheit, Krankheit oder Behinderung; in Gesetzestexten existiert sie z. T. noch, z. B. im § 1572 BGB (Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen). Volljährigen, die infolge von Gebrechen ihre Angelegenheiten nicht selber besorgen konnten, besonders Tauben, Blinden, Stummen, konnte nach früherem Recht
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