Gebrechen

Gebrechen, gehobene, zunehmend unübliche Bezeichnung für eine körperliche Unvollkommenheit, Krankheit oder Behinderung; in Gesetzestexten existiert sie z. T. noch, z. B. im § 1572 BGB (Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen). Volljährigen, die infolge von Gebrechen ihre Angelegenheiten nicht selber besorgen konnten, besonders Tauben, Blinden, Stummen, konnte nach früherem Recht

Quellenangabe

Brockhaus Enzyklopädie Online, Gebrechen. https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/gebrechen (aufgerufen am 2025-07-30), NE GmbH Brockhaus

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