Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht, Altersvorsorgevollmacht,

eine Vollmacht, mit der ein Bürger eine Person seines Vertrauens als seinen Vertreter für den Fall der Hilfsbedürftigkeit oder alters- beziehungsweise krankheitsbedingten Geschäftsunfähigkeit bestimmt. Die Vorsorgevollmacht ist vorrangig vor der Betreuung, weil aufgrund der Vorsorgevollmacht eine Person entscheidet, die der Betroffene selbst ausgewählt hat (§ 1896 Absatz 2 BGB). Die

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