Bestandvertrag
Bestandvertrag, in Österreich der zusammenfassende Ausdruck für Miete und Pacht (§§ 1090 ff. ABGB). Die Parteien werden als Bestandgeber (Vermieter, Verpächter) und Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bezeichnet, der Gegenstand des Bestandvertrags als Bestandsache. Das Mietrechtsgesetz von 1981 (MRG) kennt den Begriff des Bestandvertrags nicht mehr. Ähnlich wie
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