Berufung (Hochschulwesen)
Berufung, Hochschulwesen:
das vom zuständigen Fachminister des Landes (Kultusminister, Wissenschaftsminister) aufgrund einer von der Fakultät oder dem Fachbereich einer wissenschaftlichen Hochschule ausgearbeiteten Berufungsliste (meist drei Kandidaten) an einen Wissenschaftler gerichtete Angebot, eine frei gewordene oder neu geschaffene Professur zu übernehmen. Bei Annahme werden in einer Berufungsvereinbarung die Bedingungen der Zusage festgelegt (finanzielle,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe