Bereicherung (bürgerlichem Recht)
Bereicherung, jeder Vermögenszuwachs. Nach bürgerlichem Recht ist derjenige, der durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, diesem zur Herausgabe nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
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