Kostenpflicht (Recht)

Kostenpflicht, Recht: Pflicht, die in einem Rechtsstreit oder sonstigen gerichtlichen Verfahren anstehenden Gerichts- und außergerichtlichen Kosten zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten demjenigen aufzuerlegen sind, der im Verfahren unterlegen ist (Gerichtskosten). Im Strafverfahren hat grundsätzlich der Verurteilte die Kosten zu tragen; bei Freispruch sind

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