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Baulandsachen

Baulandsachen, nach dem Baugesetzbuch (§§ 217 ff.) »die Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen«, für die bei Enteignungen und enteignungsgleichen Eingriffen, die den Zwecken des Baugesetzbuches dienen, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (im ersten Rechtszug das Landgericht, Kammer für Baulandsachen).

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