Avoué (französisches Prozessrecht)
Avoué [avuˈe] der, -s/-s, französisches Prozessrecht:
der Anwalt einer Partei, dem besonders die formelle Vorbereitung eines Prozesses vor den Berufungsgerichten (»Cour d'appel«) obliegt (Zustellungen, Ladungen, Anträge und sonstiger Schriftverkehr). Im Gegensatz zum Avocat plädiert er grundsätzlich nicht. In Belgien wurde der Avoué 1967 abgeschafft.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar