Austauschpfändung
Austauschpfändung, die in der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Gläubigers mögliche Pfändung einer an sich unpfändbaren Sache des Schuldners, welche unter der Voraussetzung zulässig ist, dass der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zu seiner Beschaffung erforderlichen Geldbetrag überlässt. Die Austauschpfändung
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