Unterbrechung (Verfahrensrecht)
Unterbrechung, Verfahrensrecht:
Stillstand des Zivilprozesses bei Tod oder Insolvenz der Partei, Wegfall ihres gesetzlichen Vertreters, Verlust ihrer Prozessfähigkeit, Fortfall des Rechtsanwalts im Anwaltsprozess u. a. (§§ 239 ff. ZPO). Die Unterbrechung tritt kraft Gesetzes ein und beendet laufende Fristen, die nach Ende der Unterbrechung neu zu laufen beginnen; während der Unterbrechung vom
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