Ausscheider

Ausscheider, Keimträger,

nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein. Ausscheider können entsprechend § 29 IfSG einer Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt unterworfen werden. In diesem Falle müssen die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes

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