Ausnahmegesetz
Ausnahmegesetz, Gesetz, das für bestimmte Personen oder Personengruppen diskriminierende oder privilegierende Ausnahmeregelungen vorsieht. Ausnahmegesetze sind im Rechtsstaat wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG) unzulässig. (Einzelfallgesetz, Maßnahmegesetz, Sondergesetz)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe