Maßnahmegesetz
Maßnahmegesetz, eine in Gesetzesform ergehende Regelung, die im Unterschied zu einer „materiellen“, d. h. einer allgemeinverbindlichen, abstrakt formulierten Rechtsnorm eine konkrete Maßnahme trifft, z. B. ein Vollzugs-, Plan- oder Organisationsgesetz. Maßnahmegesetze sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, sofern nicht der Gesetzgeber in den Funktionskreis der Verwaltung eingreift (z. B. Erteilung einer Genehmigung
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