Sondergesetz

Sondergesetz, ein Gesetz, das mit Rücksicht auf in der Natur der Sache liegende Unterschiede eine von allgemein geltenden Regeln abweichende Regelung für bestimmte Rechtsverhältnisse schafft (z. B. Handelsrecht als zivilrechtliches Sonderrecht; Verbraucherkreditgesetz als Sonderrecht für den Verbraucher). Sondergesetze sind von Ausnahmegesetzen zu unterscheiden.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar