Sondergesetz
Sondergesetz, ein Gesetz, das mit Rücksicht auf in der Natur der Sache liegende Unterschiede eine von allgemein geltenden Regeln abweichende Regelung für bestimmte Rechtsverhältnisse schafft (z. B. Handelsrecht als zivilrechtliches Sonderrecht; Verbraucherkreditgesetz als Sonderrecht für den Verbraucher). Sondergesetze sind von Ausnahmegesetzen zu unterscheiden.
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