Ausmärker
Ausmärker, 1) Eigentümer eines Grundstückes innerhalb der Gemarkung einer Gemeinde, der außerhalb der Gemarkung wohnt. 2) Historisch z. T. auch Einwohner einer Gemeinde, der Grundstücke außerhalb ihrer Gemarkung besitzt und von seinem Wohnort aus bewirtschaftet.
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