Ausland

Ausland, das nicht zum eigenen Staatsgebiet (Inland) gehörende Gebiet einschließlich des offenen Meeres.

Von dem politisch-staatsrechtlichen Begriff Ausland zu unterscheiden sind funktionale Bezeichnungen wie z. B. Zollausland. Die DDR wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch nach Abschluss des Grundlagenvertrages nicht als Ausland angesehen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.