Ausland
Ausland, das nicht zum eigenen Staatsgebiet (Inland) gehörende Gebiet einschließlich des offenen Meeres.
Von dem politisch-staatsrechtlichen Begriff Ausland zu unterscheiden sind funktionale Bezeichnungen wie z. B. Zollausland. Die DDR wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch nach Abschluss des Grundlagenvertrages nicht als Ausland angesehen.
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