Ausland
Ausland, das nicht zum eigenen Staatsgebiet (Inland) gehörende Gebiet einschließlich des offenen Meeres.
Von dem politisch-staatsrechtlichen Begriff Ausland zu unterscheiden sind funktionale Bezeichnungen wie z. B. Zollausland. Die DDR wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch nach Abschluss des Grundlagenvertrages nicht als Ausland angesehen.
Quellenangabe