Auslagen (Kostenrecht)

Auslagen, Kostenrecht:

die bei einem behördlichen Verfahren, bei Gericht oder bei einem Rechtsanwalt entstehenden baren Kosten (Schreib-, Post-, Reise-, Zeugen-, Sachverständigenkosten). Vom Gericht erhobene Auslagen und Gebühren nennt man Gerichtskosten, die zusammen mit den außergerichtlichen Kosten (z. B. den Rechtsanwaltsgebühren) generell als »Kosten« bezeichnet werden. – Im Zivilprozess ist die Entrichtung eines

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