Völkerrecht
Im Völkerrecht unterscheidet man zwischen territorialem und diplomatischem Asyl. Unter territorialem Asyl versteht man die Gewährung von Zuflucht auf dem (eigenen) Gebiet des Aufenthaltsstaates. Diplomatisches oder extraterritoriales Asyl liegt dann vor, wenn ein Staat seine Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) verfolgten Personen zu Asylzwecken öffnet.
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