Das Asylrecht in Österreich
In Österreich besteht kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Asylrecht. Aufgrund des Asylgesetzes 2005 und der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die in Österreich als unmittelbar anwendbares Recht gilt, wird einem Fremden auf Antrag internationaler Schutz (Asyl) gewährt, wenn er glaubhaft macht, dass ihm in seinem Herkunftsland Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht.
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