Asyl

Das Asylrecht in Österreich

In Österreich besteht kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Asylrecht. Aufgrund des Asylgesetzes 2005 und der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die in Österreich als unmittelbar anwendbares Recht gilt, wird einem Fremden auf Antrag internationaler Schutz (Asyl) gewährt, wenn er glaubhaft macht, dass ihm in seinem Herkunftsland Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.