Arbitrage (Handelsrecht)

Arbitrage [-ˈtraːʒə, französisch »Schiedsspruch«, »Effektenhandel«] die, -/-n,  Handelsrecht:

je nach örtlichem Handelsbrauch die Erledigung von Meinungsverschiedenheiten tatsächlicher Art durch Schiedsgutachter nach billigem Ermessen oder die Entscheidung eines rechtlichen Streites durch ein Schiedsgericht; ferner beim Handelskauf eine Klausel (»Arbitrageklausel«), wonach der Käufer beanstandete Ware, die noch zur Vertragserfüllung geeignet ist, behalten muss und nur ein Minderungsrecht hat.

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