Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung, Fachausdruck des Sozialrechts für die Sicherung des Arbeitsentgelts von Arbeitnehmern im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen. In Deutschland ist die Entgeltfortzahlung durch das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, Abkürzung EFZG) vom 26. 5. 1994 (mit späteren Änderungen) geregelt. Wird ein Arbeitnehmer
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