Anschlag (Recht)
Anschlag, Recht:
Bekanntmachung von Vorschriften durch öffentlichen Aushang. So können Gemeinden durch Hauptsatzung festlegen, dass die Verkündung von Gemeindesatzungen durch Anschlag von angemessener Dauer an einer bestimmten, öffentlich zugänglichen Gemeindetafel erfolgt. Notwendig ist dann ein Hinweis auf den Anschlag in einer Tageszeitung oder durch Ausrufen. – Im Strafrecht das Attentat.
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