Amtsanmaßung
Amtsanmaßung, die unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amtes (z. B. als angeblicher Polizist tätig sein) oder der Vollzug einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, z. B. eine Durchsuchung. Die Amtsanmaßung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 132 StGB). –
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