Vergehen
Vergehen, nach § 12 StGB eine Straftat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Die praktische Bedeutung der Klassifizierung als Vergehen besteht v. a. darin, dass sich an das Vergehen im Strafrecht zum Teil andere Rechtsfolgen knüpfen und für das Vergehen
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