Altersübergangsgeld
Altersübergangsgeld, frühere Geldleistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Arbeitsleben und zur finanziellen Entlastung des Arbeitsmarktes. Das Altersübergangsgeld wurde gemäß §§ 249 e, f Arbeitsförderungsgesetz Personen gewährt, die in der Zeit vom 3. 10. 1990 bis 31. 12. 1992 nach Vollendung des 55.
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