Altersübergangsgeld

Altersübergangsgeld, frühere Geldleistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem aktiven Arbeitsleben und zur finanziellen Entlastung des Arbeitsmarktes. Das Altersübergangsgeld wurde gemäß §§ 249 e, f Arbeitsförderungsgesetz Personen gewährt, die in der Zeit vom 3. 10. 1990 bis 31. 12. 1992 nach Vollendung des 55.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.