Vorruhestand

Vorruhestand, die durch das Vorruhestandsgesetz vom 19. 4. 1984 Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahrs gegebene Möglichkeit, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, um den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet. Voraussetzung war der Abschluss entsprechender tarifvertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Ausscheidenden Arbeitnehmern wurde vom

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