Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Art der Sozialhilfe für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, besonders für Haftentlassene, Wohnungslose, Nichtsesshafte, Obdachlose, Alkoholiker, Drogen- und Rauschmittelabhängige (§§ 67 ff. SGB XII). Maßnahmen sind Beratung, persönliche Betreuung, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie
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