Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ein Teil der Leistungen, die zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach den §§ 42 ff. SGB IX gewährt werden.
Sie umfassen besonders Versorgung mit Hilfsmitteln, heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, Hilfen zum Erwerb praktischer Fähigkeiten, zur Förderung der Verständigung, zur Beschaffung und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung und Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Die Leistungen können u. a. von den Trägern der gesetzlichen
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