Allonge (Wechselrecht)

Allonge [aˈlɔ̃ʒ(ə), französisch, zu allonger »verlängern«] die, -/-n, Wechselrecht:

ein an einem Wechsel befestigtes Blatt (Anhang), das der Aufnahme von Indossamenten und anderen Eintragungen dient, wenn auf der Wechselurkunde selbst kein Platz mehr ist (Artikel 13, 81 Wechselgesetz).

Quellenangabe

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