Alibi (Recht)
Alibi [lateinisch »anderswo«] das, -s/-s, Recht: Alibibeweis,
der besonders im Strafprozess zur Widerlegung des Tatverdachts bedeutsame Nachweis, dass der Beschuldigte sich zur Zeit der Tat an einem anderen als dem Tatort aufgehalten hat.
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