Alibi (Recht)

Alibi [lateinisch »anderswo«] das, -s/-s,  Recht: Alibibeweis,

der besonders im Strafprozess zur Widerlegung des Tatverdachts bedeutsame Nachweis, dass der Beschuldigte sich zur Zeit der Tat an einem anderen als dem Tatort aufgehalten hat.

Quellenangabe

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