Schuldinterlokut

Schuld|interlokut [zu lateinisch interloqui »eine Einrede machen«] das, -s/-e,

eine Art Zwischenurteil in der Hauptverhandlung des Strafprozesses, in dem nach einer Beweisaufnahme festgestellt wird, dass der Angeklagte sich der ihm vorgeworfenen Tat schuldig gemacht hat. Im zweiten Teil der Hauptverhandlung wird dann unter sorgfältiger Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters über die Rechtsfolge verhandelt. Der deutsche Strafprozess (Hauptverhandlung) kennt

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.