Aussage (Recht)

Aussage, Recht:

Namentlich in den Verfahrensordnungen gilt der Grundsatz der wahrheitsgemäßen Aussage (Wahrheitspflicht). Hiervon ist die Aussagepflicht zu trennen, die den Einzelnen als Beschuldigten, Zeugen oder Partei unterschiedlich trifft. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Beschuldigte nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen; im Übrigen kann er stets die Aussage verweigern

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