Jury (angelsächsisches Recht)
Jury [französisch ʒyˈriː, auch ˈʒyːri, englisch ˈdʒʊərɪ; französisch-englisch, von altfranzösisch jurée »Versammlung der Geschworenen«, zu lateinisch iurare »schwören«] die, -/-s, [ˈdʒʊərɪ], angelsächsisches Recht:
die Geschworenen; in Großbritannien und den USA der aus in der Regel zwölf Mitgliedern bestehende Spruchkörper im Strafprozess, der (unter Oberaufsicht eines Richters) über Tatfragen sowie über Schuld oder Unschuld des Angeklagten (in einigen US-Staaten auch über das Strafmaß) entscheidet. Die Jury besteht aus Bürgern des Gerichtsbezirks (Alter: 21–60 Jahre),
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