Admiralstab

Admiralstab, Führungsstab einer Kriegsmarine, der strategische und operative Fragen bearbeitet, Weisungen für die Führung des Seekrieges herausgibt und diesen leitet. Im Deutschen Reich seit 1920 »Flottenabteilung«, seit 1937 »Seekriegsleitung«. Die Streitkräfte der deutschen Bundesmarine unterstehen im Einsatz NATO-Kommandostäben.

Quellenangabe

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